AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen
TIKI Kinderland

1. Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßgabe, dass die TIKI-Kinderland GmbH (im folgenden TIKI genannt) dafür einsteht, dass sich die gesamte Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und sämtliche Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. TIKI und seine Erfüllungsgehilfen haften für schuldhaftes Verhalten.

2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten des Kinderlandes geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern/Begleitpersonen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Handeln der Kinder mitverantwortlich und werden ausdrücklich gebeten, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.

3. Das TIKI-Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird oder Aufsichtspflichten der Eltern/Begleiter mit Exkulpationswirkung übernommen werden. Die Aufgabe des TIKI-Personals ist die Regelung des Verkehrs in der Halle, das Unterbinden von grobem Unfug, das Kontrollieren der Spielgeräte und das Beaufsichtigen der gesamten Spielanlage. Die Anzahl der TIKI-Mitarbeiter wird der jeweiligen Besuchermenge angepasst.

4. Anweisungen des TIKI-Personals und der Hallenordnung sind Folge zu leisten. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Kinderlandes gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung.

5. Bei grobem Verstoß gegen die Hallenordnung oder Anweisungen des Personals können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Kinderlandleitung verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das Kinderland zu verlassen.

6. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Kletterschiffe ist untersagt. Das Betreten der Spielanlage für Spielende mit Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Module des Kinderlandes sind die Füße aus hygienischen Gründen mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden. Wir empfehlen Stoppersocken.

7. Das Fußball- und Basketballspielen ist nur im Fußball-/Basketballfeld gestattet und in der übrigen Spielanlage untersagt.

8. Wegen unserer eigenen gastronomischen Angebote ist das Mitbringen von Speisen und Getränken, mit Ausnahme von Babynahrung, nicht gestattet.

9. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Kinderland gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlagen zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene.

10. Außerhalb des Raucherbereiches herrscht Rauchverbot für das gesamte Kinderland – der Kinder zuliebe.

11. Sollten Schäden oder Verletzungen eingetreten sein, melden Sie diese umgehend, in jedem Fall aber vor Verlassen des Kinderlandes der Hallenleitung.

12. Mit Betreten des TIKI-Kinderlandes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die von der Tiki-Kinderland GmbH und ihren Mitarbeitern gemachten Fotos, Filme und bewegten Bildern für Mediengestaltung genutzt werden können.

13. Eine Haftung für Garderobe ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beschränkt.

Wir hoffen, dass dieses „kleine Regelwerk“ auf Ihr Verständnis trifft und wünschen Ihnen viel Spaß im TIKI-Kinderland.