Allgemeine Nutzungsbedingungen
TIKI Kinderland

  • 1 Geltungsbereich und Haftung

1.1 Die folgende Hallen- und Parkplatz Ordnung klärt das Rechtsverhältnis der Tiki-Kinderland GmbH und deren Besuchern.

1.2 Die Tiki-Kinderland GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

  • 2 Allgemeines

2.1 Für die Nutzung aller Spielgeräte und Einrichtungen gelten die folgenden Regeln, diese sind im Eingangsbereich des Tiki-Kinderlandes ausgehängt und jederzeit einsehbar. Wir bitten Sie, die folgenden Regeln zu lesen, einzuhalten und Kinder entsprechend zu informieren. Die Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher. Eine Nutzung aller Spielgeräte darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der folgenden Regeln erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen können Verletzungen auftreten. Anweisungen des Betreibers und all seiner Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.

2.2 Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßgabe, dass die Tiki-Kinderland GmbH dafür einsteht, dass sich die gesamte Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und sämtliche Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. Tiki und seine Erfüllungsgehilfen haften für schuldhaftes Verhalten.

2.3 Sollten einzelne Attraktionen oder Teilbereiche aus technischen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen oder betrieblichen Gründen vom Betreiber geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises, auch nicht anteilig.

2.4 Alle jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind im Eingangs- und Kassenbereich sowie online unter www.tiki-kinderland.de einsehbar und angezeigt.

2.5 Bei Zusatzangeboten wie z.B. der Elektro-Karts Anlage, der Bumper Cars Anlage und Airhockey wird bei Nutzung ein zusätzliches Entgelt fällig, dieses ist in Form von käuflich zu erwerbenden Tiki-Token zu entrichten. Die Token sind von einem Umtausch ausgeschlossen.

2.6 Ebenso sind Speisen, Getränke und anderweitige Waren vor Ort separat zu begleichen und nicht im Eintrittspreis enthalten.

2.7 Das Mitbringen von Tieren ins Gebäude ist nicht gestattet.

2.8 Das Betreten der Spielanlage für Spielende mit Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Module des Kinderlandes sind die Füße aus hygienischen Gründen mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden. Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen von Stoppersocken. Kleidung mit Bändern und Kordeln sowie Schmuck ist aus Sicherheitsgründen und Verletzungsgefahr auf sämtlichen Spielgeräten abzulegen.

2.9 Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

2.10 Die Nutzung und Betätigung von Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalles strengstens verboten.

 

  • 3 Aufsichtspflicht

3.1 Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt, unabhängig von der von uns einzuhaltenden Verkehrssicherungspflicht, den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen/Aufsichtspersonen. Kindern ist daher der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Ein alleiniger Besuch ist für Kinder ab sieben Jahren möglich, hierbei muss ein entsprechendes Aufsichtsformular von einer Aufsichts- oder Erziehungsperson im Vorfeld ausgefüllt und  mitgebracht werden, sowie auf Verlangen  vorgelegt werden können.

3.2 Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht, auch dann nicht, wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, z.B. Hallenaufsicht, angeboten werden.

3.3 Insbesondere wird keine Aufsichtspflicht im Bereich der Lobby übernommen, die Eltern sind hier dafür verantwortlich, dass Kinder nicht unter den Eigangstoren her klettern und aus der Halle laufen.

 

  • 4 Spielgerätenutzung

4.1 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Sicherheitsregeln und allgemeinen Infos sind zu beachten und einzuhalten. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher. Die Aufsichtspersonen sind angehalten, dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen der einzelnen Spielgeräte ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitenden ausdrücklich gestattet, Kinder sowie Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Hausverbot zu erteilen. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis nicht erstattet.

4.2 Bei aufblasbaren Geräten (z.B. Hüpfburg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen, sich daran hochzuziehen oder daran hochzuspringen. Saltos sind lebensgefährlich und damit streng verboten. Erwachsene dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsrisikos nicht gemeinsam mit Kindern spielen!

4.3 Trampoline dürfen wegen der Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Springen ist nur im unmittelbaren Bereich der Trampolinmitte und nicht höher als die Netzumrandung gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist das Springen von einem Trampolin zu einem anderen Trampolin. Saltos sind lebensgefährlich und damit verboten.

4.4 Die Rollenrutsche und der Splashglider sind nur mit den dazugehörigen Schlitten bzw. Reifen einzeln zu befahren.

4.5 Alle Elektro-Karts und Fahrzeuge der Bumper Car Anlage dürfen von maximal 2 Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kind besetzt werden. Das Fahren ist nur in ausgewiesener Fahrtrichtung, sofern ausgewiesen, gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Bei allen Zusatzangeboten gilt die Aufsichtspflicht siehe Punkt 3. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Tiki-Kinderland GmbH einen Verweis des gesamten Kinderlandes vor.

4.6 Das Spielen mit Bällen ist lediglich in dem dafür vorgesehenen Fuß- und Basketballfeld gestattet.

4.7 Um Tiki-Tag zu spielen bedarf es dem Kauf eines speziellen Armbandes. Dieses Armband darf lediglich von einem Besucher bespielt werden. Beim Verstoß dieser Regeln behält sich die Tiki-Kinderland GmbH das Recht vor, sämtliche erspielten Punkte zu löschen und nicht gegen Preise einzutauschen. Der Verlust des Armbandes wird dem Besucher zugeschrieben und es besteht keine erneute Ausgabepflicht durch die Tiki-Kinderland GmbH.

4.8 Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bis 4 Jahre bestimmt. Störende Kinder über 4 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitenden sowie von Kleinkindeltern aus dem Kleinkindbereich verwiesen werden.

4.9 Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen sämtlicher Spielmodule ist untersagt.

4.10 Das Paddelbecken ist nur unter Aufsicht einer Aufsichtsperson zu nutzen. Die Nutzung kann, aufgrund des Wassers, zu nassen Anziehsachen führen. Die Tiki-Kinderland GmbH ist nicht für die Bereitstellung von Wechselanziehsachen verantwortlich.

4.11 Insgesamt herrscht auf der gesamten Spielfläche eine Pflicht zu hygienischem Verhalten. Dies bedeutet insbesondere, aber nicht limitiert auf, Sockenpflicht, Verbot von Speisen und Getränken inklusive Kaugummi, keine Nutzung der Spielgeräte mit durch Körperflüssigkeiten verunreinigte Kleidung.

 

  • 5 Unfall- / Schadenmeldung

5.1 Alle Einrichtungen im Tiki-Kinderland werden sorgfältig gepflegt, regelmäßig und vorschriftsmäßig gewartet, gereinigt und überprüft.

5.2 Wichtig: Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, egal welcher Art, müssen unverzüglich nach deren Feststellung noch vor Ort dem Informationspersonal gemeldet werden. Jeder Schaden wird schriftlich erfasst und dokumentiert.

5.3 Schadens- oder Unfallmeldungen sollen aus organisatorischen Gründen möglichst unverzüglich vor Ort erfolgen.

5.4 Nach Verlassen des Gebäudes im Anschluss an den Besuch erlischt die Möglichkeit einer Anzeige, die Haftung verbleibt beim Besucher oder dessen Kindern und weiteren Aufsichtspersonen. Nach Verlassen des Betriebsgeländes können Details z.B. zu Themen wie Verursachung, direkte Personen- oder Sachschäden nicht mehr eindeutig geklärt oder zugewiesen werden.

 

  • 6 Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol

6.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist  nicht gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung Gäste aus diesem Bereich zu verweisen.

6.2 Bei gebuchten Geburtstagspartys ist das Mitbringen von bis zu einem Geburtstagskuchen gegen eine Geschirr- und Fremdverzehrpauschale gestattet. Weiterer Eigenverzehr von selbst mitgebrachten Speisen oder Getränken ist leider nicht möglich.

6.3 Essen und Trinken sind auf der direkten Spielfläche (Teppichbereich) nicht gestattet. Eine Mitnahme von Glas, Porzellan oder Besteck auf die Spielfläche ist nicht gestattet.

6.4 Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot, inklusive elektrischer Zigaretten / Vapes. Zum Rauschen steht lediglich der designierte Raucherbereich zur Verfügung.

6.5 Ebenfalls verboten ist offenes Feuer, durch Sicherheitsvorschriften auch Kerzen. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer- und Rauch-Frühwarnsystems auslösen. Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Fehlalarme oder Schäden können dem Verursacher in Höhe der tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.6 Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetz.
– Bier, Wein und Sekt werden nur an Personen ab 16 Jahren abgegeben.
– Spirituosen sowie spirituosenhaltige Mischgetränke werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
– Das Personal ist berechtigt und verpflichtet, bei Zweifeln am Alter einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen.
– Das Mitbringen und der Verzehr eigener alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
– Der Ausschank von Alkohol kann bei erkennbarer Alkoholisierung, unangemessenem Verhalten oder Gefährdung anderer Gäste verweigert werden.
– Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch die von ihnen begleiteten Minderjährigen.
– Die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist untersagt.
– Gästen wird empfohlen, nach dem Konsum von Alkohol kein Fahrzeug zu führen.

 

  • 7 Garderobe und Fundsachen

7.1 Die Mietdauer der Schließ- und Wertsachenfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt.
7.2 Eine Haftung für Garderobe ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beschränkt.

7.3 Fundsachen werden im Tiki-Kinderland maximal 4 Wochen aufbewahrt und in regelmäßigen Abständen entsorgt.

 

  • 8 Kapazitätsgrenzen und Zutritt

8.1 Der Erwerb eines Tickets garantiert den Eintritt nur im Rahmen der betrieblich zulässigen Kapazitäten. Bei sicherheitsbedingter Überlastung kann der Zutritt vorübergehend beschränkt werden. In diesem Fall wird dem Kunden nach Wahl des Betreibers ein Ersatztermin oder eine angemessene Rückerstattung angeboten.

8.2 Keinen Zutritt haben:
– Personen mit Platzverweis oder Zutrittsverbot, das bereits vom Betreiber ausgesprochen wurde.
– Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
– Personen ohne zulässiges Einlassticket.
– Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

 

  • 9 Parkplatz

Der Parkplatz des Tiki-Kinderlandes ist für die Dauer des Aufenthalts an jedem Öffnungstag kostenfrei. Die Maximalnutzung des Parkplatzes richtet sich nach der täglichen Öffnungszeit. Das Abstellen von Fahrzeugen (KFZ, Kraftrad, Reisemobile) über Nacht ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die Tiki-Kinderland GmbH berechtigt, unzulässig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig zu Lasten des Halters entfernen zu lassen,

 

  • 10 Buchung

10.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstagspaketen oder Eintrittstickets ist an eine Buchung über das Buchungssystem gebunden. Eine Buchung erfolgt über das Buchungsportal auf der Website www.tiki-kinderland.de oder direkt vor Ort im Eingangsbereiches des Tiki-Kinderlandes. Bei Online Buchung gibt der Kunde über den Button „zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Absenden“ einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern und vor dem Kauf nochmals einsehen. Vor Ort muss das Online-Ticket vorgezeigt werden. Bei anfallenden Problemen meldet sich der Besucher eigenständig z.B. via Email an service@tiki-kinderland.de

10.2 Zum Zeitpunkt der Buchung muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein.

10.3 Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch an dem gebuchten Datum und Zeitslot bzw. der gebuchten Sonderveranstaltung. Die Buchung eines Geburtstagspaketes kann ferner mündlich, telefonisch oder per E-Mail getätigt werden und ist mit der verbindlichen Terminbestätigung durch die Tiki-Kinderland GmbH per E-Mail für den Kunden verbindlich.

10.4 Die Tiki-Kinderland GmbH stellt sicher, dass Kundendaten bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftlicher Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist und dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.

 

  • 11 Zahlung

11.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Tickets/ Geburtstagsparty/Veranstaltung. Es gelten hierbei die auf der Webseite www.tiki-kinderland.de zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten geltende Steuern.

11.2 Gutscheine, Tageskarten und Rabatte (Rabattcodes) sind nicht miteinander kombinierbar.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, Wechselgeld unmittelbar zu prüfen. Eine spätere Reklamation kann nicht mehr nachvollzogen werden und ist somit ausgeschlossen, sofern ein Verschulden unsererseits nicht eindeutig festgestellt werden kann.

 

  • 12 Stornierung und Umbuchung

12.1 Die Tiki-Kinderland GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund nicht möglich ist (z. B. höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen oder technische Ausfälle). Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet oder es wird ein Ersatztermin angeboten.

12.2 Bei Freizeitveranstaltungen mit einem festen Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

12.3 Sie haben die Möglichkeit, gebuchte Termine oder Veranstaltungen/Geburtstagspartys bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Datum kostenfrei umzubuchen und auf ein Alternativdatum zu verlegen. Dazu reicht eine einfache Mail an service@tiki-kinderland.de, diese muss vom Betreiber rückbestätigt werden. Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich auf demselben Zahlungsweg, über den die Buchung erfolgt ist, sofern keine gesetzlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Alternativ kann der Kunde eine Gutschrift in Form eines Wertgutscheins wählen. Eine Erstattung erfolgt abzgl. der Buchungsgebühr des externen Anbieters.

12.4 Erfolgt eine Umbuchung weniger als 48 Stunden vorher, behält sich die Tiki-Kinderland GmbH das Recht vor, mindestens 50% der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

12.5 Bei nicht Erscheinen behält sich die Tiki-Kinderland GmbH das Recht vor, 100% der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

12.6 Rabatte/Gutschein- oder Ticketcodes sind, wenn nicht anders ausgewiesen, auch bei Veranstaltungen nicht miteinander kombinierbar.

12.7 Exklusivbuchungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten unterliegen individuellen Stornierungsfristen und sind in der beidseitig unterzeichneten Buchungsbestätigung vertraglich vereinbart.

12.8 Sollte es zu einer Fehlbuchung unsererseits gekommen sein, kann eine Stornierung / Rückerstattung nur gegen die Vorlage des Originalbeleges erfolgen.

 

  • 13 Tickets, Rabatte und Gutscheine

13.1 Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden. Gutscheine und Rabattkarten müssen im Original vorgelegt werden.

13.2 Pro Kunde kann nur ein Gutschein pro Tagesbesuch und wenn nicht anders ausgewiesen nur für die Person selbst eingelöst werden.

13.3 Eine Kombination mit anderen Gutscheinen/eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.

13.4 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

13.5 Gutscheine sind nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.

13.6 Käuflich erworbene Gutscheine sind gültig für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Tagesende des Kaufdatums.

13.7 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für diese bestimmte Leistung und können nicht für andere Waren oder Leistungen genutzt werden.

13.8 Gutscheine können aus logistischen Gründen nur online oder direkt vor Ort erworben werden, ein Postversand erfolgt nicht

13.9 Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell geltenden Steuern.

13.10 Beim Verlassen des Kinderlandes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit und ein erneuter Eintritt zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

 

  • 14 Werbung und Anbieten von Waren

14.1 Werbung auf dem gesamten Betriebsgelände sowie auf dem gesamten Parkplatzbereich und Nebenflächen der Tiki-Kinderland GmbH ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Verteilaktionen egal welcher Art.

14.2 Werbungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem gesamten Betriebs- und Parkplatzgelände sowie Nebenflächen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Betreiber rechtliche Schritte, einschließlich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, vor.

 

  • 15 Videoüberwachung

15.1 Das Gelände wird teilweise videoüberwacht. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Tiki-Kinderland GmbH. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit der Besucher und zum Schutz vor Straftaten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Speicherdauer: in der Regel 72 Stunden, sofern keine sicherheitsrelevanten Ereignisse vorliegen. Aufzeichnungen werden nur für den erforderlichen Zeitraum gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Nähere Informationen können unter www.tiki-kinderland.de/datenschutzerklaerung/ aufgerufen werden.

15.2 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Tiki-Kinderland GmbH gestattet.